Reformationsjubiläum 2017

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    Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Neue SBV setzt sich ein

    Im Dekanat an der Dill ist eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Mitarbeitenden gewählt worden: Silke Michel-Fischer, Erzieherin und stellvertretende Leiterin in der Ev. Kita Schönbach, wurde von den Wahlberechtigten zur Vertrauensperson gewählt.

     

    Silke Michel-Fischer will in ihrer Position als Schwerbehindertenvertretung (SBV) des Evangelischen Dekanats an der Dill für die Interessen aller schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Dekanat einsetzen und ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. "Natürlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt und die SBV unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht", sagt Silke Michel-Fischer. Sie ist erreichbar unter der E-Mail: fischerms@gmx.de

    Kerstin Theis-Henrich ist Stellvertreterin

    Stellvertreterin wurde Kerstin Theis-Henrich, die 54jährige arbeitet seit 1991 in der evangelischen Kita Fleisbach. Sie schreibt: "Als stellvertretende Vertrauensperson schwerbehinderter Arbeitnehmer der EKHN im Dekanat an der Dill, möchte ich in meiner Amtszeit von November 2024 bis 2028 zur Pflege des Vertrauensverhältnisses zwischen unserem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern beitragen. Außerdem ist mir, insbesondere durch meine eigene Schwerbehinderung, die Vertretung von Interessen anderer schwerbehinderter Arbeitnehmer ein großes Anliegen". Sie ist erreichbar unter der E-Mail: KerstinTH23@web.de

     

    Hintergrund Schwerbehindertenvertretung SBV

    Die Schwerbehindertenvertretung übernimmt eine zentrale Rolle in der Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsalltag und vertritt deren Interessen. Sie unterstützt Betroffene beratend, überwacht die Einhaltung rechtlicher Regelungen und setzt sich für präventive Maßnahmen ein.

    Mit weitreichenden Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten, etwa bei Bewerbungsverfahren oder internen Entscheidungsprozessen, trägt die SBV maßgeblich dazu bei, die Teilhabe und Chancengleichheit schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dekanat sicherzustellen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

     

     

     

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